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Satz
BGB 1986. 2 Ist die Berichtigung einer Verbindlichkeit zur Zeit nicht ausführbar oder ist eine Verbindlichkeit streitig , so darf die Ausantwortung des Nachlasses nur erfolgen , wenn dem Gläubiger Sicherheit geleistet wird . Für eine bedingte Forderung ist Sicherheitsleistung nicht erforderlich , wenn die Möglichkeit des Eintritts der Bedingung eine so entfernte ist , dass die Forderung einen gegenwärtigen Vermögenswert nicht hat .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1986. 2
Ist
die
Berichtigung
einer
Verbindlichkeit
zur
Zeit
nicht
ausführbar
oder
ist
eine
Verbindlichkeit
streitig
,
so
darf
die
Ausantwortung
des
Nachlasses
nur
erfolgen
,
wenn
dem
Gläubiger
Sicherheit
geleistet
wird
.
Für
eine
bedingte
Forderung
ist
Sicherheitsleistung
nicht
erforderlich
,
wenn
die
Möglichkeit
des
Eintritts
der
Bedingung
eine
so
entfernte
ist
,
dass
die
Forderung
einen
gegenwärtigen
Vermögenswert
nicht
hat
.
Englisch
BGB 1986. 2 Where the discharge of a liability is not possible at the time , or where a liability is disputed , the estate may be paid out only if security is provided to the creditor . The provision of security is not necessary for a conditional claim if the possibility of the condition being fulfilled is so remote that the claim does not have a current asset value .