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Satz
BGB 1986. 1 Der Nachlassverwalter darf den Nachlass dem Erben erst ausantworten , wenn die bekannten Nachlassverbindlichkeiten berichtigt sind .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1986. 1
Der
Nachlassverwalter
darf
den
Nachlass
dem
Erben
erst
ausantworten
,
wenn
die
bekannten
Nachlassverbindlichkeiten
berichtigt
sind
.
Englisch
BGB 1986. 1 The administrator may pay out the estate to the heir only when the known obligations of the estate have been discharged .