kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 1980. 1 Hat der Erbe von der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung des Nachlasses Kenntnis erlangt , so hat er unverzüglich die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens zu beantragen . Verletzt er diese Pflicht , so ist er den Gläubigern für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich . Bei der Bemessung der Zulänglichkeit des Nachlasses bleiben die Verbindlichkeiten aus Vermächtnissen und Auflagen außer Betracht .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1980. 1
Hat
der
Erbe
von
der
Zahlungsunfähigkeit
oder
der
Überschuldung
des
Nachlasses
Kenntnis
erlangt
,
so
hat
er
unverzüglich
die
Eröffnung
des
Nachlassinsolvenzverfahrens
zu
beantragen
.
Verletzt
er
diese
Pflicht
,
so
ist
er
den
Gläubigern
für
den
daraus
entstehenden
Schaden
verantwortlich
.
Bei
der
Bemessung
der
Zulänglichkeit
des
Nachlasses
bleiben
die
Verbindlichkeiten
aus
Vermächtnissen
und
Auflagen
außer
Betracht
.
Englisch
BGB 1980. 1 If the heir has obtained knowledge of the insolvency or overindebtedness of the estate , he must without undue delay apply for the institution of estate insolvency proceedings . If he infringes this duty , he is liable to the creditors for the damage resulting from this . In assessing the adequacy of the estate , the liabilities in the form of legacies and testamentary burdens are not taken into account .