kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 1975 Die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten beschränkt sich auf den Nachlass , wenn eine Nachlasspflegschaft zum Zwecke der Befriedigung der Nachlassgläubiger ( Nachlassverwaltung ) angeordnet oder das Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet ist .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1975
Die
Haftung
des
Erben
für
die
Nachlassverbindlichkeiten
beschränkt
sich
auf
den
Nachlass
,
wenn
eine
Nachlasspflegschaft
zum
Zwecke
der
Befriedigung
der
Nachlassgläubiger
(
Nachlassverwaltung
)
angeordnet
oder
das
Nachlassinsolvenzverfahren
eröffnet
ist
.