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Satz
BGB 1963 Ist zur Zeit des Erbfalls die Geburt eines Erben zu erwarten , so kann die Mutter , falls sie außerstande ist , sich selbst zu unterhalten , bis zur Entbindung angemessenen Unterhalt aus dem Nachlass oder , wenn noch andere Personen als Erben berufen sind , aus dem Erbteil des Kindes verlangen . Bei der Bemessung des Erbteils ist anzunehmen , dass nur ein Kind geboren wird .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1963
Ist
zur
Zeit
des
Erbfalls
die
Geburt
eines
Erben
zu
erwarten
,
so
kann
die
Mutter
,
falls
sie
außerstande
ist
,
sich
selbst
zu
unterhalten
,
bis
zur
Entbindung
angemessenen
Unterhalt
aus
dem
Nachlass
oder
,
wenn
noch
andere
Personen
als
Erben
berufen
sind
,
aus
dem
Erbteil
des
Kindes
verlangen
.
Bei
der
Bemessung
des
Erbteils
ist
anzunehmen
,
dass
nur
ein
Kind
geboren
wird
.