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Satz
BGB 1960. 2 Das Nachlassgericht kann insbesondere die Anlegung von Siegeln , die Hinterlegung von Geld , Wertpapieren und Kostbarkeiten sowie die Aufnahme eines Nachlassverzeichnisses anordnen und für denjenigen , welcher Erbe wird , einen Pfleger ( Nachlasspfleger ) bestellen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1960. 2
Das
Nachlassgericht
kann
insbesondere
die
Anlegung
von
Siegeln
,
die
Hinterlegung
von
Geld
,
Wertpapieren
und
Kostbarkeiten
sowie
die
Aufnahme
eines
Nachlassverzeichnisses
anordnen
und
für
denjenigen
,
welcher
Erbe
wird
,
einen
Pfleger
(
Nachlasspfleger
)
bestellen
.
Englisch
BGB 1960. 2 The probate court may , in particular , order the attachment of seals , the deposit of money , securities and valuables and the drawing up of an estate inventory , and it may appoint a curator for the person who becomes heir ( curator of the estate ) .