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DeutschBGB 1960. 2 Das Nachlassgericht kann insbesondere die Anlegung von Siegeln , die Hinterlegung von Geld , Wertpapieren und Kostbarkeiten sowie die Aufnahme eines Nachlassverzeichnisses anordnen und für denjenigen , welcher Erbe wird , einen Pfleger ( Nachlasspfleger ) bestellen .
EnglischBGB 1960. 2 The probate court may , in particular , order the attachment of seals , the deposit of money , securities and valuables and the drawing up of an estate inventory , and it may appoint a curator for the person who becomes heir ( curator of the estate ) .