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Satz
BGB 1960. 1 Bis zur Annahme der Erbschaft hat das Nachlassgericht für die Sicherung des Nachlasses zu sorgen , soweit ein Bedürfnis besteht . Das Gleiche gilt , wenn der Erbe unbekannt oder wenn ungewiss ist , ob er die Erbschaft angenommen hat .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1960. 1
Bis
zur
Annahme
der
Erbschaft
hat
das
Nachlassgericht
für
die
Sicherung
des
Nachlasses
zu
sorgen
,
soweit
ein
Bedürfnis
besteht
.
Das
Gleiche
gilt
,
wenn
der
Erbe
unbekannt
oder
wenn
ungewiss
ist
,
ob
er
die
Erbschaft
angenommen
hat
.
Englisch
BGB 1960. 1 Until the inheritance is accepted , the probate court is to ensure that the estate is secured , to the extent that this is necessary . The same applies if the heir is unknown or if it is uncertain whether he has accepted the inheritance .