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Satz
BGB 1959. 1 Besorgt der Erbe vor der Ausschlagung erbschaftliche Geschäfte , so ist er demjenigen gegenüber , welcher Erbe wird , wie ein Geschäftsführer ohne Auftrag berechtigt und verpflichtet .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1959. 1
Besorgt
der
Erbe
vor
der
Ausschlagung
erbschaftliche
Geschäfte
,
so
ist
er
demjenigen
gegenüber
,
welcher
Erbe
wird
,
wie
ein
Geschäftsführer
ohne
Auftrag
berechtigt
und
verpflichtet
.
Englisch
BGB 1959. 1 If the heir carries out transactions relating to the inheritance before the disclaimer , he has the rights and duties towards the person who becomes an heir of an agent without specific authorisation .