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Satz
BGB 1957. 2 Das Nachlassgericht soll die Anfechtung der Ausschlagung demjenigen mitteilen , welchem die Erbschaft infolge der Ausschlagung angefallen war . Die Vorschrift des § 1953 Abs . 3 Satz 2 findet Anwendung .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1957. 2
Das
Nachlassgericht
soll
die
Anfechtung
der
Ausschlagung
demjenigen
mitteilen
,
welchem
die
Erbschaft
infolge
der
Ausschlagung
angefallen
war
.
Die
Vorschrift
des
§ 1953
Abs
. 3
Satz
2
findet
Anwendung
.
Englisch
BGB 1957. 2 The probate court should notify the avoidance of the disclaimer to the person on whom the inheritance devolved as a result of the disclaimer . The provision of section 1953 ( 3 ) sentence 2 applies .