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Satz
BGB 1952. 3 Von mehreren Erben des Erben kann jeder den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Erbschaft ausschlagen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1952. 3
Von
mehreren
Erben
des
Erben
kann
jeder
den
seinem
Erbteil
entsprechenden
Teil
der
Erbschaft
ausschlagen
.
Englisch
BGB 1952. 3 Of more than one heir of the heir , each may disclaim the part of the inheritance corresponding to his share of the inheritance .