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Satz
BGB 1952. 1 Das Recht des Erben , die Erbschaft auszuschlagen , ist vererblich .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1952. 1
Das
Recht
des
Erben
,
die
Erbschaft
auszuschlagen
,
ist
vererblich
.
Englisch
BGB 1952. 1 The right of the heir to disclaim the inheritance is inheritable .