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Satz
BGB 1951. 1 Wer zu mehreren Erbteilen berufen ist , kann , wenn die Berufung auf verschiedenen Gründen beruht , den einen Erbteil annehmen und den anderen ausschlagen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1951. 1
Wer
zu
mehreren
Erbteilen
berufen
ist
,
kann
,
wenn
die
Berufung
auf
verschiedenen
Gründen
beruht
,
den
einen
Erbteil
annehmen
und
den
anderen
ausschlagen
.
Englisch
BGB 1951. 1 A person who is entitled to more than one share of the inheritance may , if the entitlement is based on more than one ground , accept one share of the inheritance and disclaim the other .