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Satz
BGB 1948. 2 Wer durch Testament und durch Erbvertrag als Erbe berufen ist , kann die Erbschaft aus dem einen Berufungsgrund annehmen und aus dem anderen ausschlagen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1948. 2
Wer
durch
Testament
und
durch
Erbvertrag
als
Erbe
berufen
ist
,
kann
die
Erbschaft
aus
dem
einen
Berufungsgrund
annehmen
und
aus
dem
anderen
ausschlagen
.
Englisch
BGB 1948. 2 A person who is entitled as heir by will and by contract of inheritance may accept the inheritance by reason of the one ground of entitlement and disclaim it for the other ground .