kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 1944. 3 Die Frist beträgt sechs Monate , wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland gehabt hat oder wenn sich der Erbe bei dem Beginn der Frist im Ausland aufhält .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1944. 3
Die
Frist
beträgt
sechs
Monate
,
wenn
der
Erblasser
seinen
letzten
Wohnsitz
nur
im
Ausland
gehabt
hat
oder
wenn
sich
der
Erbe
bei
dem
Beginn
der
Frist
im
Ausland
aufhält
.
Englisch
BGB 1944. 3 The period is six months if the deceased had his last residence only abroad or if the heir is resident abroad at the beginning of the period .