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Satz
BGB 1941. 2 Als Erbe ( Vertragserbe ) oder als Vermächtnisnehmer kann sowohl der andere Vertragschließende als ein Dritter bedacht werden .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1941. 2
Als
Erbe
(
Vertragserbe
)
oder
als
Vermächtnisnehmer
kann
sowohl
der
andere
Vertragschließende
als
ein
Dritter
bedacht
werden
.
Englisch
BGB 1941. 2 Both the other party to the contract and a third party may be appointed as an heir ( contractual heir ) or as a legatee . § Div2