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Satz
BGB 1940 Der Erblasser kann durch Testament den Erben oder einen Vermächtnisnehmer zu einer Leistung verpflichten , ohne einem anderen ein Recht auf die Leistung zuzuwenden ( Auflage ) .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1940
Der
Erblasser
kann
durch
Testament
den
Erben
oder
einen
Vermächtnisnehmer
zu
einer
Leistung
verpflichten
,
ohne
einem
anderen
ein
Recht
auf
die
Leistung
zuzuwenden
(
Auflage
) .