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Satz
BGB 1939 Der Erblasser kann durch Testament einem anderen , ohne ihn als Erben einzusetzen , einen Vermögensvorteil zuwenden ( Vermächtnis ) .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1939
Der
Erblasser
kann
durch
Testament
einem
anderen
,
ohne
ihn
als
Erben
einzusetzen
,
einen
Vermögensvorteil
zuwenden
(
Vermächtnis
) .