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Satz
BGB 1926. 4 Lebt zur Zeit des Erbfalls ein Großelternpaar nicht mehr und sind Abkömmlinge der Verstorbenen nicht vorhanden , so erben die anderen Großeltern oder ihre Abkömmlinge allein .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1926. 4
Lebt
zur
Zeit
des
Erbfalls
ein
Großelternpaar
nicht
mehr
und
sind
Abkömmlinge
der
Verstorbenen
nicht
vorhanden
,
so
erben
die
anderen
Großeltern
oder
ihre
Abkömmlinge
allein
.
Englisch
BGB 1926. 4 If one set of grandparents are no longer living at the time of the devolution of an inheritance and there are no descendants of the deceased grandparents , the other grandparents or their descendants inherit alone .