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Satz
BGB 1923. 2 Wer zur Zeit des Erbfalls noch nicht lebte , aber bereits gezeugt war , gilt als vor dem Erbfall geboren .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1923. 2
Wer
zur
Zeit
des
Erbfalls
noch
nicht
lebte
,
aber
bereits
gezeugt
war
,
gilt
als
vor
dem
Erbfall
geboren
.
Englisch
BGB 1923. 2 A person who is not yet alive at the time of the devolution of an inheritance , but has already been conceived , is deemed to have been born before the devolution of an inheritance .