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Satz
BGB 1917. 3 Zu einer Abweichung von den Anordnungen des Zuwendenden ist , solange er lebt , seine Zustimmung erforderlich und genügend . Ist er zur Abgabe einer Erklärung dauernd außerstande oder ist sein Aufenthalt dauernd unbekannt , so kann das Familiengericht die Zustimmung ersetzen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1917. 3
Zu
einer
Abweichung
von
den
Anordnungen
des
Zuwendenden
ist
,
solange
er
lebt
,
seine
Zustimmung
erforderlich
und
genügend
.
Ist
er
zur
Abgabe
einer
Erklärung
dauernd
außerstande
oder
ist
sein
Aufenthalt
dauernd
unbekannt
,
so
kann
das
Familiengericht
die
Zustimmung
ersetzen
.
Englisch
BGB 1917. 3 For deviation from the directions of the donor , during his lifetime , his consent is necessary and sufficient . If he is permanently not in a position to make a declaration or his abode is permanently unknown , the family court may substitute the consent .