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Satz
BGB 1917. 2 Für den benannten Pfleger können durch letztwillige Verfügung oder bei der Zuwendung die in den §§ 1852 bis 1854 bezeichneten Befreiungen angeordnet werden . Das Familiengericht kann die Anordnungen außer Kraft setzen , wenn sie das Interesse des Pfleglings gefährden .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1917. 2
Für
den
benannten
Pfleger
können
durch
letztwillige
Verfügung
oder
bei
der
Zuwendung
die
in
den
§§ 1852
bis
1854
bezeichneten
Befreiungen
angeordnet
werden
.
Das
Familiengericht
kann
die
Anordnungen
außer
Kraft
setzen
,
wenn
sie
das
Interesse
des
Pfleglings
gefährden
.
Englisch
BGB 1917. 2 For the person named curator , the exemptions set out in sections 1852 to 1854 may be ordered by testamentary disposition or at the time of the disposition . The family court may cancel the orders if they endanger the interest of the person under curatorship .