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Satz
BGB 1915. 1 Auf die Pflegschaft finden die für die Vormundschaft geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung , soweit sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt . Abweichend von § 3 Abs . 1 bis 3 des Vormünder - und Betreuervergütungsgesetzes bestimmt sich die Höhe einer nach § 1836 Abs . 1 zu bewilligenden Vergütung nach den für die Führung der Pflegschaftsgeschäfte nutzbaren Fachkenntnissen des Pflegers sowie nach dem Umfang und der Schwierigkeit der Pflegschaftsgeschäfte , sofern der Pflegling nicht mittellos ist . An die Stelle des Familiengerichts tritt das Betreuungsgericht ; dies gilt nicht bei der Pflegschaft für Minderjährige oder für eine Leibesfrucht .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1915. 1
Auf
die
Pflegschaft
finden
die
für
die
Vormundschaft
geltenden
Vorschriften
entsprechende
Anwendung
,
soweit
sich
nicht
aus
dem
Gesetz
ein
anderes
ergibt
.
Abweichend
von
§ 3
Abs
. 1
bis
3
des
Vormünder
-
und
Betreuervergütungsgesetzes
bestimmt
sich
die
Höhe
einer
nach
§ 1836
Abs
. 1
zu
bewilligenden
Vergütung
nach
den
für
die
Führung
der
Pflegschaftsgeschäfte
nutzbaren
Fachkenntnissen
des
Pflegers
sowie
nach
dem
Umfang
und
der
Schwierigkeit
der
Pflegschaftsgeschäfte
,
sofern
der
Pflegling
nicht
mittellos
ist
.
An
die
Stelle
des
Familiengerichts
tritt
das
Betreuungsgericht
;
dies
gilt
nicht
bei
der
Pflegschaft
für
Minderjährige
oder
für
eine
Leibesfrucht
.
Englisch
BGB 1915. 1 The curatorship is governed by the provisions applying to guardianship with the necessary modifications to the extent that the law does not lead to a different conclusion . Notwithstanding section 3 ( 1 ) to ( 3 ) of the Guardians and Custodians Payment Act [ Vormünder - und Betreuervergütungsgesetz ] , the amount of a payment to be granted under section 1836 ( 1 ) is determined by the specialised knowledge of the curator that is useful for the curatorship business and by the scope and difficulty of the curatorship business , provided that the person subject to curatorship is not destitute . The custodianship court replaces the family court ; this does not apply to curatorship for minors or for an unborn child .