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Satz
BGB 1908d. 2 Ist der Betreuer auf Antrag des Betreuten bestellt , so ist die Betreuung auf dessen Antrag aufzuheben , es sei denn , dass eine Betreuung von Amts wegen erforderlich ist . Den Antrag kann auch ein Geschäftsunfähiger stellen . Die Sätze 1 und 2 gelten für die Einschränkung des Aufgabenkreises entsprechend .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1908d. 2
Ist
der
Betreuer
auf
Antrag
des
Betreuten
bestellt
,
so
ist
die
Betreuung
auf
dessen
Antrag
aufzuheben
,
es
sei
denn
,
dass
eine
Betreuung
von
Amts
wegen
erforderlich
ist
.
Den
Antrag
kann
auch
ein
Geschäftsunfähiger
stellen
.
Die
Sätze
1
und
2
gelten
für
die
Einschränkung
des
Aufgabenkreises
entsprechend
.
Englisch
BGB 1908d. 2 If the custodian was appointed at the application of the person under custodianship , the custodianship , on the application of that person , is to be cancelled , unless custodianship of the court's own motion is necessary . The application may also be made by a person incapable of contracting . Sentences 1 and 2 apply with the necessary modifications for the restriction of the group of tasks .