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Satz
BGB 1908b. 2 Der Betreuer kann seine Entlassung verlangen , wenn nach seiner Bestellung Umstände eintreten , auf Grund derer ihm die Betreuung nicht mehr zugemutet werden kann .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1908b. 2
Der
Betreuer
kann
seine
Entlassung
verlangen
,
wenn
nach
seiner
Bestellung
Umstände
eintreten
,
auf
Grund
derer
ihm
die
Betreuung
nicht
mehr
zugemutet
werden
kann
.
Englisch
BGB 1908b. 2 The custodian may require his removal if after his appointment circumstances arise on the basis of which he can no longer be expected to conduct the custodianship .