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Satz
BGB 1907. 3 Zu einem Miet - oder Pachtvertrag oder zu einem anderen Vertrag , durch den der Betreute zu wiederkehrenden Leistungen verpflichtet wird , bedarf der Betreuer der Genehmigung des Betreuungsgerichts , wenn das Vertragsverhältnis länger als vier Jahre dauern oder vom Betreuer Wohnraum vermietet werden soll .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1907. 3
Zu
einem
Miet
-
oder
Pachtvertrag
oder
zu
einem
anderen
Vertrag
,
durch
den
der
Betreute
zu
wiederkehrenden
Leistungen
verpflichtet
wird
,
bedarf
der
Betreuer
der
Genehmigung
des
Betreuungsgerichts
,
wenn
das
Vertragsverhältnis
länger
als
vier
Jahre
dauern
oder
vom
Betreuer
Wohnraum
vermietet
werden
soll
.
Englisch
BGB 1907. 3 The custodian requires the approval of the custodianship court for a lease or usufructuary lease or another contract by which the person under custodianship is obliged to make periodical payments if the contractual relationship is to last longer than four years or residential space is to be leased by the custodian .