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Satz
BGB 1907. 2 Treten andere Umstände ein , auf Grund derer die Beendigung des Mietverhältnisses in Betracht kommt , so hat der Betreuer dies dem Betreuungsgericht unverzüglich mitzuteilen , wenn sein Aufgabenkreis das Mietverhältnis oder die Aufenthaltsbestimmung umfasst . Will der Betreuer Wohnraum des Betreuten auf andere Weise als durch Kündigung oder Aufhebung eines Mietverhältnisses aufgeben , so hat er dies gleichfalls unverzüglich mitzuteilen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1907. 2
Treten
andere
Umstände
ein
,
auf
Grund
derer
die
Beendigung
des
Mietverhältnisses
in
Betracht
kommt
,
so
hat
der
Betreuer
dies
dem
Betreuungsgericht
unverzüglich
mitzuteilen
,
wenn
sein
Aufgabenkreis
das
Mietverhältnis
oder
die
Aufenthaltsbestimmung
umfasst
.
Will
der
Betreuer
Wohnraum
des
Betreuten
auf
andere
Weise
als
durch
Kündigung
oder
Aufhebung
eines
Mietverhältnisses
aufgeben
,
so
hat
er
dies
gleichfalls
unverzüglich
mitzuteilen
.
Englisch
BGB 1907. 2 Where other circumstances occur by reason of which the termination of the lease is taken into consideration , the custodian must notify the custodianship court of this without undue delay if his group of tasks includes the lease or the determination of residence . If the custodian wishes to abandon residential space of the person under custodianship in another way than by notice of termination or cancellation of a lease , he must notify this too without undue delay .