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Satz
BGB 1906. 4 Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend , wenn dem Betreuten , der sich in einer Anstalt , einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung aufhält , ohne untergebracht zu sein , durch mechanische Vorrichtungen , Medikamente oder auf andere Weise über einen längeren Zeitraum oder regelmäßig die Freiheit entzogen werden soll .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1906. 4
Die
Absätze
1
bis
3
gelten
entsprechend
,
wenn
dem
Betreuten
,
der
sich
in
einer
Anstalt
,
einem
Heim
oder
einer
sonstigen
Einrichtung
aufhält
,
ohne
untergebracht
zu
sein
,
durch
mechanische
Vorrichtungen
,
Medikamente
oder
auf
andere
Weise
über
einen
längeren
Zeitraum
oder
regelmäßig
die
Freiheit
entzogen
werden
soll
.
Englisch
BGB 1906. 4 Subsections ( 1 ) to ( 3 ) apply with the necessary modifications if the person under custodianship who is in an institution , a home or another establishment without being accommodated there is to be deprived of his liberty by mechanical devices , by medical drugs or in another way for a long period of time or regularly .