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Satz
BGB 1906. 1 Eine Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer , die mit Freiheitsentziehung verbunden ist , ist nur zulässig , solange sie zum Wohl des Betreuten erforderlich ist , weil 1. auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung des Betreuten die Gefahr besteht , dass er sich selbst tötet oder erheblichen gesundheitlichen Schaden zufügt , oder 2. eine Untersuchung des Gesundheitszustands , eine Heilbehandlung oder ein ärztlicher Eingriff notwendig ist , ohne die Unterbringung des Betreuten nicht durchgeführt werden kann und der Betreute auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der Unterbringung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1906. 1
Eine
Unterbringung
des
Betreuten
durch
den
Betreuer
,
die
mit
Freiheitsentziehung
verbunden
ist
,
ist
nur
zulässig
,
solange
sie
zum
Wohl
des
Betreuten
erforderlich
ist
,
weil
1.
auf
Grund
einer
psychischen
Krankheit
oder
geistigen
oder
seelischen
Behinderung
des
Betreuten
die
Gefahr
besteht
,
dass
er
sich
selbst
tötet
oder
erheblichen
gesundheitlichen
Schaden
zufügt
,
oder
2.
eine
Untersuchung
des
Gesundheitszustands
,
eine
Heilbehandlung
oder
ein
ärztlicher
Eingriff
notwendig
ist
,
ohne
die
Unterbringung
des
Betreuten
nicht
durchgeführt
werden
kann
und
der
Betreute
auf
Grund
einer
psychischen
Krankheit
oder
geistigen
oder
seelischen
Behinderung
die
Notwendigkeit
der
Unterbringung
nicht
erkennen
oder
nicht
nach
dieser
Einsicht
handeln
kann
.
Englisch
BGB 1906. 1 It is admissible for the custodian to put the person under custodianship in accommodation that is associated with deprivation of liberty only as long as this is necessary for the best interests of the person under custodianship because by reason of a mental illness or mental or psychological handicap of the person under custodianship there is a danger that he will kill himself or cause substantial damage to his own health , or an examination of the state of health of the person under custodianship , therapeutic treatment or an operation is necessary without which the accommodation of the person under custodianship cannot be carried out and the person under custodianship , by reason of a mental illness or mental or psychological handicap , cannot recognise the necessity of the accommodation or cannot act in accordance with this realisation .