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Satz
BGB 1904. 4 Eine Genehmigung nach den Absätzen 1 und 2 ist nicht erforderlich , wenn zwischen Betreuer und behandelndem Arzt Einvernehmen darüber besteht , dass die Erteilung , die Nichterteilung oder der Widerruf der Einwilligung dem nach § 1901a festgestellten Willen des Betreuten entspricht .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1904. 4
Eine
Genehmigung
nach
den
Absätzen
1
und
2
ist
nicht
erforderlich
,
wenn
zwischen
Betreuer
und
behandelndem
Arzt
Einvernehmen
darüber
besteht
,
dass
die
Erteilung
,
die
Nichterteilung
oder
der
Widerruf
der
Einwilligung
dem
nach
§ 1901a
festgestellten
Willen
des
Betreuten
entspricht
.
Englisch
BGB 1904. 4 Approval pursuant to subsections ( 1 ) and ( 2 ) is not required if agreement is reached between the custodian and the physician in attendance that the granting , non-granting or revocation of consent corresponds to the will of the person under custodianship established pursuant to section 1901a.