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Satz
BGB 1904. 2 Die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands , eine Heilbehandlung oder einen ärztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts , wenn die Maßnahme medizinisch angezeigt ist und die begründete Gefahr besteht , dass der Betreute auf Grund des Unterbleibens oder des Abbruchs der Maßnahme stirbt oder einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1904. 2
Die
Nichteinwilligung
oder
der
Widerruf
der
Einwilligung
des
Betreuers
in
eine
Untersuchung
des
Gesundheitszustands
,
eine
Heilbehandlung
oder
einen
ärztlichen
Eingriff
bedarf
der
Genehmigung
des
Betreuungsgerichts
,
wenn
die
Maßnahme
medizinisch
angezeigt
ist
und
die
begründete
Gefahr
besteht
,
dass
der
Betreute
auf
Grund
des
Unterbleibens
oder
des
Abbruchs
der
Maßnahme
stirbt
oder
einen
schweren
und
länger
dauernden
gesundheitlichen
Schaden
erleidet
.
Englisch
BGB 1904. 2 The non-consent to or revocation of the consent of the custodian to a test of the state of health , treatment or medical intervention requires the approval of the custodianship court if the measure is medically indicated and there is justified reason to fear that the person under custodianship will die or suffer serious , long-term detriment to health if the measure is not carried out or is discontinued .