kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 1903. 3 Ist ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet , so bedarf der Betreute dennoch nicht der Einwilligung seines Betreuers , wenn die Willenserklärung dem Betreuten lediglich einen rechtlichen Vorteil bringt . Soweit das Gericht nichts anderes anordnet , gilt dies auch , wenn die Willenserklärung eine geringfügige Angelegenheit des täglichen Lebens betrifft .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1903. 3
Ist
ein
Einwilligungsvorbehalt
angeordnet
,
so
bedarf
der
Betreute
dennoch
nicht
der
Einwilligung
seines
Betreuers
,
wenn
die
Willenserklärung
dem
Betreuten
lediglich
einen
rechtlichen
Vorteil
bringt
.
Soweit
das
Gericht
nichts
anderes
anordnet
,
gilt
dies
auch
,
wenn
die
Willenserklärung
eine
geringfügige
Angelegenheit
des
täglichen
Lebens
betrifft
.
Englisch
BGB 1903. 3 Where a reservation of consent is ordered , the custodian nevertheless does not require the consent of his custodian if the declaration of intention merely confers a legal advantage on the person under custodianship . To the extent that the court does not order otherwise , this also applies if the declaration of intention relates to a trivial matter of everyday life .