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Satz
BGB 1903. 1 Soweit dies zur Abwendung einer erheblichen Gefahr für die Person oder das Vermögen des Betreuten erforderlich ist , ordnet das Betreuungsgericht an , dass der Betreute zu einer Willenserklärung , die den Aufgabenkreis des Betreuers betrifft , dessen Einwilligung bedarf ( Einwilligungsvorbehalt ) . Die §§ 108 bis 113 , 131 Abs . 2 und § 210 gelten entsprechend .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1903. 1
Soweit
dies
zur
Abwendung
einer
erheblichen
Gefahr
für
die
Person
oder
das
Vermögen
des
Betreuten
erforderlich
ist
,
ordnet
das
Betreuungsgericht
an
,
dass
der
Betreute
zu
einer
Willenserklärung
,
die
den
Aufgabenkreis
des
Betreuers
betrifft
,
dessen
Einwilligung
bedarf
(
Einwilligungsvorbehalt
) .
Die
§§ 108
bis
113 , 131
Abs
. 2
und
§ 210
gelten
entsprechend
.
Englisch
BGB 1903. 1 To the extent that this is necessary to prevent a substantial danger for the person or the property of the person under custodianship , the custodianship court orders that the person under custodianship requires the consent of the custodian for a declaration of intention that relates to the group of tasks of the custodian ( reservation of consent ) . Sections 108 - 113 , 131 ( 2 ) and section 210 apply with the necessary modifications .