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Satz
BGB 1901a. 4 Niemand kann zur Errichtung einer Patientenverfügung verpflichtet werden . Die Errichtung oder Vorlage einer Patientenverfügung darf nicht zur Bedingung eines Vertragsschlusses gemacht werden .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1901a. 4
Niemand
kann
zur
Errichtung
einer
Patientenverfügung
verpflichtet
werden
.
Die
Errichtung
oder
Vorlage
einer
Patientenverfügung
darf
nicht
zur
Bedingung
eines
Vertragsschlusses
gemacht
werden
.
Englisch
BGB 1901a. 4 No one may be obliged to establish a living will . The conclusion of a contract may not be made contingent on the establishment or submission of a living will .