kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 1901a. 1 Hat ein einwilligungsfähiger Volljähriger für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit schriftlich festgelegt , ob er in bestimmte , zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustands , Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt ( Patientenverfügung ) , prüft der Betreuer , ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens - und Behandlungssituation zutreffen . Ist dies der Fall , hat der Betreuer dem Willen des Betreuten Ausdruck und Geltung zu verschaffen . Eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1901a. 1
Hat
ein
einwilligungsfähiger
Volljähriger
für
den
Fall
seiner
Einwilligungsunfähigkeit
schriftlich
festgelegt
,
ob
er
in
bestimmte
,
zum
Zeitpunkt
der
Festlegung
noch
nicht
unmittelbar
bevorstehende
Untersuchungen
seines
Gesundheitszustands
,
Heilbehandlungen
oder
ärztliche
Eingriffe
einwilligt
oder
sie
untersagt
(
Patientenverfügung
) ,
prüft
der
Betreuer
,
ob
diese
Festlegungen
auf
die
aktuelle
Lebens
-
und
Behandlungssituation
zutreffen
.
Ist
dies
der
Fall
,
hat
der
Betreuer
dem
Willen
des
Betreuten
Ausdruck
und
Geltung
zu
verschaffen
.
Eine
Patientenverfügung
kann
jederzeit
formlos
widerrufen
werden
.
Englisch
BGB 1901a. 1 If a person of full age who is able to consent has determined in writing , for the event of his becoming unable to consent , whether he consents to or prohibits specific tests of his state of health , treatment or medical interventions not yet directly immanent at the time of determination ( living will ) , the custodian must examine whether these determinations correspond to the current living and treatment situation . If this is the case , the custodian must see to it that the will of the person under custodianship is done . A living will may be revoked at any time without a specific form .