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Satz
BGB 1901. 4 Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen , dass Möglichkeiten genutzt werden , die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen , zu bessern , ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern . Wird die Betreuung berufsmäßig geführt , hat der Betreuer in geeigneten Fällen auf Anordnung des Gerichts zu Beginn der Betreuung einen Betreuungsplan zu erstellen . In dem Betreuungsplan sind die Ziele der Betreuung und die zu ihrer Erreichung zu ergreifenden Maßnahmen darzustellen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1901. 4
Innerhalb
seines
Aufgabenkreises
hat
der
Betreuer
dazu
beizutragen
,
dass
Möglichkeiten
genutzt
werden
,
die
Krankheit
oder
Behinderung
des
Betreuten
zu
beseitigen
,
zu
bessern
,
ihre
Verschlimmerung
zu
verhüten
oder
ihre
Folgen
zu
mildern
.
Wird
die
Betreuung
berufsmäßig
geführt
,
hat
der
Betreuer
in
geeigneten
Fällen
auf
Anordnung
des
Gerichts
zu
Beginn
der
Betreuung
einen
Betreuungsplan
zu
erstellen
.
In
dem
Betreuungsplan
sind
die
Ziele
der
Betreuung
und
die
zu
ihrer
Erreichung
zu
ergreifenden
Maßnahmen
darzustellen
.
Englisch
BGB 1901. 4 Within his group of tasks , the custodian must help towards possibilities being used to remove or improve the illness or handicap of the person under custodianship , to prevent its deterioration or to mitigate its consequences . If the custodianship is conducted professionally , then in suitable cases the custodian must , on the order of the court , draw up a custodianship plan at the commencement of the custodianship . The custodianship plan must set out the aims of the custodianship and the measures to be undertaken to achieve them .