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Satz
BGB 1900. 5 Vereinen oder Behörden darf die Entscheidung über die Einwilligung in eine Sterilisation des Betreuten nicht übertragen werden .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1900. 5
Vereinen
oder
Behörden
darf
die
Entscheidung
über
die
Einwilligung
in
eine
Sterilisation
des
Betreuten
nicht
übertragen
werden
.
Englisch
BGB 1900. 5 The decision on consent to a sterilisation of the person under custodianship may not be transferred to associations or to public authorities .