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Satz
BGB 1900. 1 Kann der Volljährige durch eine oder mehrere natürliche Personen nicht hinreichend betreut werden , so bestellt das Betreuungsgericht einen anerkannten Betreuungsverein zum Betreuer . Die Bestellung bedarf der Einwilligung des Vereins .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1900. 1
Kann
der
Volljährige
durch
eine
oder
mehrere
natürliche
Personen
nicht
hinreichend
betreut
werden
,
so
bestellt
das
Betreuungsgericht
einen
anerkannten
Betreuungsverein
zum
Betreuer
.
Die
Bestellung
bedarf
der
Einwilligung
des
Vereins
.
Englisch
BGB 1900. 1 If the person of full age cannot be adequately cared for by one or more than one natural persons , the custodianship court appoints a recognised custodianship association as custodian . The appointment requires the consent of the association .