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Satz
BGB 1899. 1 Das Betreuungsgericht kann mehrere Betreuer bestellen , wenn die Angelegenheiten des Betreuten hierdurch besser besorgt werden können . In diesem Fall bestimmt es , welcher Betreuer mit welchem Aufgabenkreis betraut wird . Mehrere Betreuer , die eine Vergütung erhalten , werden außer in den in den Absätzen 2 und 4 sowie § 1908i Abs . 1 Satz 1 in Verbindung mit § 1792 geregelten Fällen nicht bestellt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1899. 1
Das
Betreuungsgericht
kann
mehrere
Betreuer
bestellen
,
wenn
die
Angelegenheiten
des
Betreuten
hierdurch
besser
besorgt
werden
können
.
In
diesem
Fall
bestimmt
es
,
welcher
Betreuer
mit
welchem
Aufgabenkreis
betraut
wird
.
Mehrere
Betreuer
,
die
eine
Vergütung
erhalten
,
werden
außer
in
den
in
den
Absätzen
2
und
4
sowie
§ 1908i
Abs
. 1
Satz
1
in
Verbindung
mit
§ 1792
geregelten
Fällen
nicht
bestellt
.
Englisch
BGB 1899. 1 The custodianship court may appoint more than one custodian if better care can be taken of the affairs of the person under custodianship as a result of this . In this case , it determines which custodian is entrusted with which group of tasks . There is no appointment of more than one custodian who receive payment except in the cases dealt with in subsections ( 2 ) and ( 4 ) and section 1908i ( 1 ) sentence 1 in conjunction with section 1792.