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Satz
BGB 1889. 2 Das Familiengericht hat das Jugendamt oder den Verein als Vormund auf seinen Antrag zu entlassen , wenn eine andere als Vormund geeignete Person vorhanden ist und das Wohl des Mündels dieser Maßnahme nicht entgegensteht . Ein Verein ist auf seinen Antrag ferner zu entlassen , wenn ein wichtiger Grund vorliegt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1889. 2
Das
Familiengericht
hat
das
Jugendamt
oder
den
Verein
als
Vormund
auf
seinen
Antrag
zu
entlassen
,
wenn
eine
andere
als
Vormund
geeignete
Person
vorhanden
ist
und
das
Wohl
des
Mündels
dieser
Maßnahme
nicht
entgegensteht
.
Ein
Verein
ist
auf
seinen
Antrag
ferner
zu
entlassen
,
wenn
ein
wichtiger
Grund
vorliegt
.
Englisch
BGB 1889. 2 The familycourt must remove the youth welfare office or the association as guardian on its application if another person suited as guardian is available and this measure is not inconsistent with the best interests of the ward . In addition , an association is to be removed on its application if there is a compelling reason .