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Satz
BGB 1884. 2 Wird der Mündel für tot erklärt oder wird seine Todeszeit nach den Vorschriften des Verschollenheitsgesetzes festgestellt , so endigt die Vormundschaft mit der Rechtskraft des Beschlusses über die Todeserklärung oder die Feststellung der Todeszeit .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1884. 2
Wird
der
Mündel
für
tot
erklärt
oder
wird
seine
Todeszeit
nach
den
Vorschriften
des
Verschollenheitsgesetzes
festgestellt
,
so
endigt
die
Vormundschaft
mit
der
Rechtskraft
des
Beschlusses
über
die
Todeserklärung
oder
die
Feststellung
der
Todeszeit
.
Englisch
BGB 1884. 2 If the ward is declared to be dead or if his date of death is determined under the provisions of the Missing Persons Act [ Verschollenheitsgesetz ] , the guardianship ends when the order on the declaration of death or the determination of the time of death becomes final and absolute .