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Satz
BGB 1884. 1 Ist der Mündel verschollen , so endigt die Vormundschaft erst mit der Aufhebung durch das Familiengericht . Das Familiengericht hat die Vormundschaft aufzuheben , wenn ihm der Tod des Mündels bekannt wird .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1884. 1
Ist
der
Mündel
verschollen
,
so
endigt
die
Vormundschaft
erst
mit
der
Aufhebung
durch
das
Familiengericht
.
Das
Familiengericht
hat
die
Vormundschaft
aufzuheben
,
wenn
ihm
der
Tod
des
Mündels
bekannt
wird
.
Englisch
BGB 1884. 1 If the ward is missing , the guardianship ends only when it is cancelled by the familycourt . The familycourt must cancel the guardianship if it obtains knowledge of the death of the ward .