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Satz
BGB 1857 Die Anordnungen des Vaters oder der Mutter können von dem Familiengericht außer Kraft gesetzt werden , wenn ihre Befolgung das Interesse des Mündels gefährden würde .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1857
Die
Anordnungen
des
Vaters
oder
der
Mutter
können
von
dem
Familiengericht
außer
Kraft
gesetzt
werden
,
wenn
ihre
Befolgung
das
Interesse
des
Mündels
gefährden
würde
.