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Satz
BGB 1854. 3 Ist ein Gegenvormund vorhanden oder zu bestellen , so hat ihm der Vormund die Übersicht unter Nachweisung des Vermögensbestands vorzulegen . Der Gegenvormund hat die Übersicht mit den Bemerkungen zu versehen , zu denen die Prüfung ihm Anlass gibt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1854. 3
Ist
ein
Gegenvormund
vorhanden
oder
zu
bestellen
,
so
hat
ihm
der
Vormund
die
Übersicht
unter
Nachweisung
des
Vermögensbestands
vorzulegen
.
Der
Gegenvormund
hat
die
Übersicht
mit
den
Bemerkungen
zu
versehen
,
zu
denen
die
Prüfung
ihm
Anlass
gibt
.
Englisch
BGB 1854. 3 If there is a supervisory guardian or a supervisory guardian is to be appointed , the guardian must submit the summary to him , with proof of the amount of the assets . The supervisory guardian must make on the summary the annotations which the examination gives him cause to make .