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Satz
BGB 1854. 2 Der Vormund hat in einem solchen Falle nach dem Ablauf von je zwei Jahren eine Übersicht über den Bestand des seiner Verwaltung unterliegenden Vermögens dem Familiengericht einzureichen . Das Familiengericht kann anordnen , dass die Übersicht in längeren , höchstens fünfjährigen Zwischenräumen einzureichen ist .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1854. 2
Der
Vormund
hat
in
einem
solchen
Falle
nach
dem
Ablauf
von
je
zwei
Jahren
eine
Übersicht
über
den
Bestand
des
seiner
Verwaltung
unterliegenden
Vermögens
dem
Familiengericht
einzureichen
.
Das
Familiengericht
kann
anordnen
,
dass
die
Übersicht
in
längeren
,
höchstens
fünfjährigen
Zwischenräumen
einzureichen
ist
.
Englisch
BGB 1854. 2 In such a case , the guardian must , after a period of two years in each case , file with the familycourt a summary of the amount of the assets subject to his management . The familycourt may direct that the summary is filed at longer intervals of a maximum of five years .