kopfgodoku.de
Listenanzeige
Satz
Level: Leistung: fehlt Status:
DeutschBGB 1854. 2 Der Vormund hat in einem solchen Falle nach dem Ablauf von je zwei Jahren eine Übersicht über den Bestand des seiner Verwaltung unterliegenden Vermögens dem Familiengericht einzureichen . Das Familiengericht kann anordnen , dass die Übersicht in längeren , höchstens fünfjährigen Zwischenräumen einzureichen ist .
EnglischBGB 1854. 2 In such a case , the guardian must , after a period of two years in each case , file with the familycourt a summary of the amount of the assets subject to his management . The familycourt may direct that the summary is filed at longer intervals of a maximum of five years .