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Satz
BGB 1853 Der Vater kann den von ihm benannten Vormund von der Verpflichtung entbinden , Inhaber - und Orderpapiere zu hinterlegen und den in § 1816 bezeichneten Vermerk in das Bundesschuldbuch oder das Schuldbuch eines Landes eintragen zu lassen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1853
Der
Vater
kann
den
von
ihm
benannten
Vormund
von
der
Verpflichtung
entbinden
,
Inhaber
-
und
Orderpapiere
zu
hinterlegen
und
den
in
§ 1816
bezeichneten
Vermerk
in
das
Bundesschuldbuch
oder
das
Schuldbuch
eines
Landes
eintragen
zu
lassen
.