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Satz
BGB 1852. 2 Der Vater kann anordnen , dass der von ihm benannte Vormund bei der Anlegung von Geld den in den §§ 1809 , 1810 bestimmten Beschränkungen nicht unterliegen und zu den im § 1812 bezeichneten Rechtsgeschäften der Genehmigung des Gegenvormunds oder des Familiengerichts nicht bedürfen soll . Diese Anordnungen sind als getroffen anzusehen , wenn der Vater die Bestellung eines Gegenvormunds ausgeschlossen hat .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1852. 2
Der
Vater
kann
anordnen
,
dass
der
von
ihm
benannte
Vormund
bei
der
Anlegung
von
Geld
den
in
den
§§ 1809 , 1810
bestimmten
Beschränkungen
nicht
unterliegen
und
zu
den
im
§ 1812
bezeichneten
Rechtsgeschäften
der
Genehmigung
des
Gegenvormunds
oder
des
Familiengerichts
nicht
bedürfen
soll
.
Diese
Anordnungen
sind
als
getroffen
anzusehen
,
wenn
der
Vater
die
Bestellung
eines
Gegenvormunds
ausgeschlossen
hat
.
Englisch
BGB 1852. 2 The father may direct that the guardian named by him should not be subject in the investment of money to the restrictions laid down in sections 1809 and 1810 and should not require the approval of the supervisory guardian or of the familycourt for the legal transactions set out in section 1812. These directions are to be regarded as having been made if the father has excluded the appointment of a supervisory guardian .