kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 1851. 2 Wird der gewöhnliche Aufenthalt eines Mündels in den Bezirk eines anderen Jugendamts verlegt , so hat der Vormund dem Jugendamt des bisherigen gewöhnlichen Aufenthalts und dieses dem Jugendamt des neuen gewöhnlichen Aufenthalts die Verlegung mitzuteilen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1851. 2
Wird
der
gewöhnliche
Aufenthalt
eines
Mündels
in
den
Bezirk
eines
anderen
Jugendamts
verlegt
,
so
hat
der
Vormund
dem
Jugendamt
des
bisherigen
gewöhnlichen
Aufenthalts
und
dieses
dem
Jugendamt
des
neuen
gewöhnlichen
Aufenthalts
die
Verlegung
mitzuteilen
.
Englisch
BGB 1851. 2 If the habitual residence of a ward is moved to the area of another youth welfare office , the guardian must notify the youth welfare office of the previous habitual residence , and that youth welfare office must notify the youth welfare office of the new habitual residence , of the move .