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Satz
BGB 1846 Ist ein Vormund noch nicht bestellt oder ist der Vormund an der Erfüllung seiner Pflichten verhindert , so hat das Familiengericht die im Interesse des Betroffenen erforderlichen Maßregeln zu treffen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1846
Ist
ein
Vormund
noch
nicht
bestellt
oder
ist
der
Vormund
an
der
Erfüllung
seiner
Pflichten
verhindert
,
so
hat
das
Familiengericht
die
im
Interesse
des
Betroffenen
erforderlichen
Maßregeln
zu
treffen
.