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DeutschBGB 1843. 2 Ansprüche , die zwischen dem Vormund und dem Mündel streitig bleiben , können schon vor der Beendigung des Vormundschaftsverhältnisses im Rechtsweg geltend gemacht werden .
EnglischBGB 1843. 2 Claims that remain disputed between the guardian and the ward may be judicially asserted even before the termination of the guardianship relationship .