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Satz
BGB 1841. 2 Wird ein Erwerbsgeschäft mit kaufmännischer Buchführung betrieben , so genügt als Rechnung ein aus den Büchern gezogener Jahresabschluss . Das Familiengericht kann jedoch die Vorlegung der Bücher und sonstigen Belege verlangen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1841. 2
Wird
ein
Erwerbsgeschäft
mit
kaufmännischer
Buchführung
betrieben
,
so
genügt
als
Rechnung
ein
aus
den
Büchern
gezogener
Jahresabschluss
.
Das
Familiengericht
kann
jedoch
die
Vorlegung
der
Bücher
und
sonstigen
Belege
verlangen
.
Englisch
BGB 1841. 2 If a trade or business is operated with commercial bookkeeping , then a financial statement drawn up from the books is sufficient as an account . The family court may , however , require the books and other supporting documents to be submitted .